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Fälligkeit

Was versteht man unter Fälligkeit?

Die Fälligkeit ist im § 271 BGB geregelt. Wenn sie eintritt, kann der Gläubiger verlangen, dass die Leistung sofort vom Schuldner bewirkt wird. Sofort bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Schuldner die Leistung zu erfüllen hat, so schnell es ihm nach den Umständen möglich ist.

Ergibt sich der Zeitpunkt nicht aus dem Gesetz können die Vertragsparteien frei entscheiden, wann die Leistung aus einem Schuldverhältnis fällig wird. Bevor Fälligkeit eintritt, steht dem Schuldner ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Kommt der Schuldner seiner Leistungspflicht nicht nach, gerät er in Schuldnerverzug. Hieraus erwachsen dem Gläubiger weitere Rechte.

Fälligkeitsdatum und -klausel

Mit dem Fälligkeitsdatum räumt der Gläubiger dem Schuldner eine Frist ein, die ausstehende Rechnung zu bezahlen. Die Rechnung beinhaltet den Zusatz „zahlbar bis zum …“. Das Fälligkeitsdatum ist maßgebend. Verstreicht es, ohne dass der Schuldner tätig wird, kann der Gläubiger die Forderung mit rechtlichen Schritten durchsetzen.

Mit einer Fälligkeitsklausel wird bestimmt, dass eine Gesamtschuld fällig wird, wenn der Schuldner Teilleistungen nicht ordnungsgemäß erfüllt. Nimmt ein Kreditnehmer bei einer Bank ein Darlehen auf, kann diese eine Fälligkeitsklausel vereinbaren. Kommt der Kreditnehmer mit Zins- oder Tilgungszahlungen in Verzug, verlangt die Bank die Rückzahlung des gesamten Darlehens einschließlich der Zinsen.

Welche Arten gibt es?

In der Praxis wird die Fälligkeit in zwei Arten eingestuft. Die gesetzliche Fälligkeit regelt z.B., wann eine Miete oder die Rückzahlung eines Darlehens fällig wird. Hat ein Rechnungsersteller auf der Rechnung kein Fälligkeitsdatum genannt, gilt die gesetzliche Fälligkeit. Diese tritt sofort ein. Das Gesetz räumt dem Kunden eine Zahlungsfrist von dreißig Tagen ein.

Ist die Rechnung mit einem Hinweis auf die Fälligkeit versehen, hat dies Vorrang vor der gesetzlichen Regelung. Die vertragliche Fälligkeit wird z.B. bei einem Kaufvertrag festgesetzt. Der Rechnungsersteller braucht sich an keine Vorgaben zu halten. Er kann das Fälligkeitsdatum frei festlegen.

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