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Drittverwendungsfähigkeit

Was bedeutet Drittverwendungsfähigkeit?

Die Drittverwendungsfähigkeit ist bei Krediten und einigen Leasingverträgen von Bedeutung. Drittverwendungsfähigkeit liegt vor, wenn ein Vermögensgegenstand ohne allzu große Änderungen auch von anderen als dem aktuellen Eigentümer genutzt werden kann.

Drittverwendungsfähigkeit – Beispiel

Ein gutes Beispiel für die Definition der Drittverwendungsfähigkeit sind Immobilien. Wohnimmobilien weisen üblicherweise eine Drittverwendungsfähigkeit auf. Dies ist für Banken wichtig. Finanziert der Eigentümer einer Wohnimmobilie diese mit einem Kredit, dient die Immobilie selbst als Sicherheit. Kommt es zu Zahlungsstörungen, kann die Bank die Immobilie verwerten. Die Verwertung erfolgt dann z.B. durch einen Verkauf der Immobilie. Dieser Verkauf ist bei Wohnimmobilien grundsätzlich möglich, da sehr viele Käufer die Immobilie ohne größere Änderungen nutzen können.

Wie ist die Drittverwendungsfähigkeit im Gewerbe ausgestaltet?

Anders verhält es sich bei Gewerbeimmobilien. Diese können sehr speziell auf die Anforderungen einzelner Nutzer zugeschnitten sein. Je spezieller eine Immobilie auf einen bestimmten Anwender zugeschnitten ist, desto enger ist im Zweifel der Markt. Dann ist die Drittverwendung eingeschränkt bzw. sie fehlt gänzlich. Dies erhöht die Volatilität der Immobilie, d.h. dass mit höheren Wertschwankungen zu rechnen ist. Eine Drittverwendungsfähigkeit liegt spätestens dann nicht vor, wenn eine anderweitige Nutzung nur mit so großen Änderungen möglich wäre, dass der Aufwand dem eines Neubaus entspräche.

Die Drittverwendungsfähigkeit ist maßgeblich für den Beleihungswert eines Objektes, d.h. den Prozentsatz, mit dem das Objekt beliehen werden kann. Auch beim Leasing spielt dies eine Rolle. Ohne Drittverwendungsfähigkeit kann es schwierig sein, ein Leasingobjekt steuerlich dem Leasinggeber zuzurechnen. Dann sind gegebenenfalls spezielle Vertragskonstellationen erforderlich.

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