Suche
Close this search box.

030 311 96 000

Mo - Fr (9 - 18 Uhr)

Dividende

Was ist eine Dividende?

Die Dividende stellt den Teil des Bilanzgewinns einer AG dar, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Über die Höhe der Dividende und ob eine Ausschüttung stattfindet, entscheiden die Anteilseigner der AG auf der Hauptversammlung. Die Auszahlung einer Dividende kann von einem Aktionär nicht mit rechtlichen Schritten durchgesetzt werden. Verzeichnet die AG einen Gewinn, kann auf der Hauptversammlung die Dividendenausschüttung versagt werden, wenn dies aus unternehmerischen Gründen notwendig erscheint.

Für einen Anleger ist die Rendite interessant, die eine Dividende bringt. Bei der Dividendenrendite wird der Ausschüttungsbetrag zu dem Kurs der Aktie ins Verhältnis gesetzt, der aktuell gilt.

Wie werden Dividenden ausgezahlt?

Die Dividende wird in der Regel einen Tag nach dem Beschluss auf der Hauptversammlung ausgezahlt. Für eine wirksame Auszahlung reicht es aus, dass die Aktie in dem Depot des Aktionärs eingebucht wird. In deutschen Unternehmen ist es gängige Praxis, dass die Auszahlung erst am dritten Tag nach der Treffen der Aktionäre ausbezahlt wird.

Dividenden können auch im Rahmen einer Sonderausschüttung ausbezahlt werden. Für diesen Schritt ist eine Umwandlung der liquiden Mittel in ausschüttungsfähiges Geld erforderlich. Dies erfolgt durch eine Kapitalherabsetzung, die von den Aktionären auf der Hauptversammlung genehmigt werden muss. Die Kapitalherabsetzung wird im Handelsregister dokumentiert.

Wie werden sie versteuert?

Eine Dividendenauszahlung ist steuerpflichtig. Ist der Aktionär eine private Person, muss die Dividende bei der privaten Steuererklärung deklariert werden. Auf den Auszahlungsbetrag wird eine Abgeltungsteuer von 25% erhoben.

Ein Einzelunternehmer und die Gesellschafter einer Personengesellschaft versteuern die Einkünfte unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens. Die Kapitalertragsteuer beträgt 25%. Daneben wird auch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der Kapitalertragsteuer erhoben.

Ist eine Kapitalgesellschaft an der ausschüttenden GmbH zu mindestens 10% beteiligt, wird die Dividende steuerfrei vereinnahmt. Ein Anteil von 5% der Dividendenauszahlung wird als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe behandelt. Die Kapitalgesellschaft erhält nur 95% des Dividendenertrages.

Scroll to Top