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Basel III-Richtlinien

Was sind Basel III-Richtlinien?

Basel III-Richtlinien ist die landläufige Bezeichnung für Vorschriften des Basler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Die Vorschriften dienen der internationalen Bankenregulierung und lösen seit dem Jahr 2013 schrittweise das Vorläuferregelwerk Basel II ab. Motivation für die Schaffung von Basel III Richtlinien war die Finanz- und Wirtschaftskrise in den Jahren ab 2007. Im Zuge der Krise waren Schwächen des internationalen Bankensystems offenbar geworden.

Welche wesentlichen Bestandteile umfasst die Reform?

Bis zur Veröffentlichung der immer noch vorläufigen Endfassung von Basel III dauerte es bis Dezember 2010. Umgesetzt wurde das Regelwerk erst Jahre später durch eine Reform der Eigenkapitalrichtlinie der Europäischen Union.
Im Kern geht es bei Basel III um eine Verbesserung der Eigenkapitalbasis von Banken. Ein Mangel an qualitativ hochwertigem Eigenkapital im Bankensystem wurde als eine der Ursachen der Finanzkrise identifiziert. Dabei ging es nicht zuletzt um die Definition von Eigenkapital. Basel III zielte deshalb von Beginn an auf das sogenannte Kernkapital ab. Dieses besteht im Wesentlichen aus gezeichnetem Kapital und thesaurierten Gewinnrücklagen. Das Kernkapital wird auch als Klasse-1- Kapital bezeichnet.

Basel II und Basel III – Unterschiede

Um das Kernkapital zu stärken, wurden die Anforderungen an die Definition von Eigenkapital verschärft. Insbesondere Hybridkapital, dass unter Basel II noch als erstklassiges Eigenkapital definiert wurde, wird unter Basel III nicht mehr als solches akzeptiert.

Für das Klasse-2-Eigenkapital (Ergänzungskapital) sieht Basel III eine Harmonisierung der internationalen Definitionen vor. Klasse-3-Eigenkapital (Drittrangmittel) gibt es gemäß den Statuten von Basel III gar nicht mehr.

Ein Beispiel für die Änderungen bei Basel III betrifft Nachrangdarlehen. Bei Unternehmen aus dem Nicht-Bankensektor gelten diese aus Sicht anderer Gläubiger als Eigenkapital. Bei Banken gibt es jedoch eine Besonderheit zu beachten. Um Risiken für das Finanzsystem zu reduzieren, soll die Insolvenz von Banken möglichst vermieden werden. Die besonderen Charakteristika von Nachrangdarlehen werden jedoch erst im Liquidationsfall sichtbar. Deshalb werden Nachrangdarlehen strenger bewertet.

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