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Anteilsfinanzierung

Was ist eine Anteilsfinanzierung?

Die Anteilsfinanzierung soll durch eine Fördersumme sicherstellen, dass Projekte durchgeführt werden können. Für die Bewilligung ist es wichtig, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde und die Förderung einem festgelegten Zweck dienen soll. Der Förderbetrag, der mit einem bestimmten Prozentsatz ausgestattet ist, soll die Kosten des Projekts tragen. Dabei werden die förderungsfähigen Kosten genau errechnet. Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass höhere Einnahmen erwirtschaftet wurden, muss die Anteilsfinanzierung ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.
Daneben bezieht sich die Anteilsfinanzierung auch auf Immobilienkredite, mit denen die Anteile an einem Immobilienfonds finanziert werden sollen.

Abgrenzung Fehlbedarfsfinanzierung und Festbetragsfinanzierung

Im Rahmen der Projektförderung werden drei Teilfinanzierungsarten unterschieden:

Bei der Anteilsfinanzierung bemisst sich die Förderung nach einem festgelegten Zinssatz. Die Förderung darf nur anteilig in Anspruch genommen werden, wenn das Projekt auch aus eigenen Mitteln besteht oder noch andere Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden.
Kommt eine Fehlbedarfsfinanzierung in Betracht, wird der finanzielle Fehlbedarf ermittelt, um das Projekt fertigzustellen. Diese Lücke wird dann geschlossen.
Wurde Festbetragsfinanzierung vereinbart, sichert der Förderer dem Zuwendungsnehmer zu, einen festen Betrag zu dem Projekt beizusteuern. Die finanzielle Unterstützung kann nach und oben angepasst werden. Dabei haben die eigenen Mittel Vorrang vor der staatlichen Förderung.

Was sind die Voraussetzungen für eine Anteilsfinanzierung?

Die Anteilsfinanzierung ist für kleinere und mittlere gewerbliche Unternehmen und Dienstleistungsbetriebe gedacht. Daneben werden durch diese Art von Finanzierung die Angehörigen freier Berufe gefördert.
Für die Nutzung der Finanzierung muss eine realistische Einschätzung gegeben werden. Zudem ist es wichtig, dass der Antrag einen Verwendungsnachweis enthält.
Das zu unterstützende Projekt muss förderungswürdig sein. Eine Anteilsfinanzierung wird bewilligt, wenn es um die Schmutzwasserentsorgung geht. Gefördert werden beispielsweise Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur Energieeffizienz. Daneben kommt eine Anteilsfinanzierung auch bei der ökologischen Verbesserung von Gewässern in Betracht.
Nicht von der Anteilsfinanzierung profitieren Unternehmen, die Öffentlichkeitsarbeit leisten.

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