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Anschaffungskosten

Was sind Anschaffungskosten?

Darunter fallen alle Aufwendungen, die erforderlich sind, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben. Muss zusätzliches Geld aufgewendet werden, um den Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, rechnen auch diese Kosten zu den Anschaffungskosten.

Die Anschaffungskosten mindern den Gewinn eines Unternehmens nicht in einer Summe. Die Kosten werden über die Laufzeit der betrieblichen Nutzung abgeschrieben.

Beispiel: Der Kaufpreis eines Pkw beträgt 30.000 Euro. Laut amtlicher AfA-Tabelle liegt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bei 6 Jahren. Der Unternehmer muss die Anschaffungskosten auf 6 Jahre verteilen. In jedem Jahr kann er 5.000 Euro als Betriebsausgaben geltend machen.

Wie setzen sie sich zusammen?

Sie setzen sich aus allen Kosten zusammen, die zur Benutzung des erworbenen Gegenstandes erforderlich sind. Hierzu gehört der Kaufpreis des erworbenen Vermögensgegenstandes, Preisnachlässe und Anschaffungsnebenkosten.

Die Anschaffungskosten für ein Betriebsgebäude berechnen sich wie folgt: Der Kaufpreis, die Maklergebühren, die Grunderwerbsteuer und die Kosten des Notars sind Anschaffungsnebenkosten. Eine Unterscheidung ist bei den Kosten des Grundbuchamts zu treffen. Aufwendungen, die den Eigentümerwechsel betreffen, rechnen zu den Anschaffungskosten – Kosten für eine eingetragene Grundschuld jedoch nicht.

Welche Kosten zählen nicht zu den Anschaffungskosten?

Von den Anschaffungskosten müssen die Betriebskosten abgegrenzt werden. Diese Kosten entstehen für die Unterhaltung des Gegenstands.

Laufende Kosten bei einem Gebäude sind die Erhaltungsaufwendungen. Im Gegensatz zu den Anschaffungskosten, die abgeschrieben werden müssen, sind Erhaltungsaufwendungen sofort abziehbar. Erhaltungsaufwendungen liegen vor, wenn bei einem Gebäude Aufwendungen getätigt werden, um den Bau in Stand zu halten. Dies ist z.B. der Fall, wenn Fenster oder Türen ausgetauscht werden. Auch die Kosten für den Einbau einer Türsprechanlage sind als Erhaltungsaufwendungen sofort abziehbar.

Weitere Beispiele für Erhaltungsaufwendungen sind die Kosten für die Erneuerung einer Elektroinstallation oder eine Dachreparatur.

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