Abtretungsverbot
Was ist ein Abtretungsverbot?
Ein Abtretungsverbot kann Gegenstand zivilrechtlicher Verträge sein. Dann verbietet der Vertrag die Abtretung einer Forderung an Dritte. Ein Abtretungsverbot bewirkt zum Beispiel, dass offene Forderungen nicht an Inkassounternehmen weitergegeben werden können und dass echtes Factoring als Maßnahme des Forderungsmanagements nicht in Betracht kommt. Es gibt allerdings eine entscheidende Ausnahme.
Was bedeutet abgetretene Forderungen?
Forderungen sind grundsätzlich abtretbar. Das bedeutet, dass der Inhaber einer Forderung einen Vertrag mit einer dritten Partei schließen und dieser die Forderung übertragen kann. Forderungen sind lediglich dann nicht abtretbar, wenn sie höchstpersönliche Rechte berühren oder wenn vertraglich ein Abtretungsverbot vereinbart wurde (§ 399 BGB).
Ein Abtretungsverbot ist insbesondere für Schuldner vorteilhaft. Dieser muss dann nicht die Abtretung einer Forderung an einen unbekannten Gläubiger fürchten. Wurde ein Abtretungsverbot vereinbart, kann der Gläubiger seine Forderung nicht an Dritte abtreten. Es gibt allerdings eine wichtige Ausnahme: Eine Abtretung ist gemäß § 354 a HGB dennoch wirksam, wenn sie sich auf eine Geldforderung zwischen zwei Kaufleuten bezieht. In diesem Fall steht dem Schuldner jedoch die Möglichkeit zu, schuldbefreiend an den bisherigen Gläubiger zu leisten.
Der § 354 a HGB existiert seit 1994. Die Situation damals: Viele große Unternehmen und öffentliche Auftraggeber hatten in ihren Geschäftsbedingungen und Vergabebedingungen ein Abtretungsverbot verfügt. Dadurch konnten viele Unternehmen ihre Forderungen nicht mehr als Kreditsicherheit oder für Factoring nutzen.