FinCompare Akademie
Allgemeine Geschäftsbedingungen
März 2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen FinCompare Akademie
1. Anwendungsbereich
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, regeln die nachfolgenden Bestimmungen die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für die Kurse des Weiterbildungsangebots der FinCompare GmbH, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin (im Folgenden kurz: „Veranstalter“). Sie treten ergänzend zu den weiteren Bestimmungen der Anmeldung hinzu, sind Bestandteil der Anmeldung des Teilnehmers und somit des Vertrages über die Weiterbildung. Soweit in diesen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen von „Teilnehmer“ die Rede ist, ist diese Formulierung geschlechtsneutral zu verstehen.
2. Vertragsschluss
Der Teilnehmer übermittelt dem Veranstalter seine verbindliche Anmeldung in Textform und erhält daraufhin ebenfalls in Textform eine Teilnahmebestätigung, sofern im Zeitpunkt der Anmeldung noch ein freier Teilnehmerplatz vorhanden ist und auch keine sonstigen Gründe (z. B. fehlende Bonität) gegen einen Vertragsschluss sprechen. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerplätze findet eine Vergabe nach der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen statt.
3. Kursgebühr
Die Kursgebühr ist 14 Tage nach Rechnungsstellung und vor Beginn des Kurses fällig und an den Veranstalters zu bezahlen. Die Kursgebühr behält ihre Gültigkeit nur für solche Kurse, die innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Teilnahmebestätigung beginnen. Werden Kurse, die nach Ablauf dieses 6-Monats-Zeitraumes beginnen, wahrgenommen, wird die zu diesem Zeitpunkt gültige Gebühr berechnet. Sollte der im Zeitpunkt der Anmeldung gültige Betrag bereits voraus entrichtet sein, wird bei Kursbeginn ein evtl. Differenzbetrag nacherhoben. Dies gilt auch für Fälle der Nachholung von krankheitsbedingt versäumten Terminen. Der Veranstalter behält sich vor, bei nicht rechtzeitiger Bezahlung die Teilnahme am Kurs und/oder die Aushändigung von Teilnahmebescheinigungen/Zertifikaten zu verweigern.
4. Rücktritt
Der Teilnehmer kann nach Vertragsschluss aus dringenden persönlichen oder beruflichen Gründen vom Vertrag zurücktreten. Ein Wechsel des Dozenten berechtigt grundsätzlich nicht zum Rücktritt. Im Falle eines Rücktritts bis 30 Tage vor dem jeweiligen Kurs ist dieser Rücktritt kostenfrei, danach wird grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € fällig. Hinzu tritt abhängig vom Rücktrittszeitpunkt ein Anspruch des Veranstalters auf Zahlung der anteiligen Kursgebühr in folgender Höhe: Bei Eingang der Rücktrittserklärung in der Zeit vom 21. bis 15. Tag vor Kursbeginn 20 %, in der Zeit vom 14. bis 8. Tag vor Kursbeginn 30 %, in der Zeit vom 7. bis zum Tag vor dem Kursbeginn 50 % der jeweiligen Kursgebühr. Ab dem Tag des Kursbeginns ist ein Rücktritt vom Kurs ausgeschlossen, so dass der Teilnehmer die gesamte Kursgebühr schuldet. Bereits bezahlte Kursgebühren werden dem Teilnehmer gegebenenfalls anteilig vom Veranstalter erstattet. Maßgebender Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang einer in Textform übermittelten Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Teilnehmer ist berechtigt, dem Veranstalter einen geeigneten Ersatzteilnehmer, der sich zur Kostenübernahme bereit erklärt hat, vorzuschlagen.
5. Erkrankungen
Im Falle der krankheitsbedingten Verhinderung an einer Teilnahme räumt der Veranstalter dem Teilnehmer gegen Vorlage eines ärztlichen Attests die Möglichkeit der Nachholung der versäumten Kurseinheit bis zum Ablauf des Folgejahres ein, sofern eine derartige nachfolgend angeboten wird und ein freier Platz verfügbar ist. Der Teilnehmer hat eine entsprechende Anfrage mit Hinweis auf den Nachfolgekurs und die Erkrankung im absolvierten Kurs beim Veranstalter zu stellen.
6. Umbuchung
Der Veranstalter räumt dem Teilnehmer alternativ zum Rücktritt gem. Ziffer 5 einmalig das Recht zur Umbuchung ein. Unter Umbuchung in diesem Sinne ist die Stornierung einer verbindlichen Anmeldung bei gleichzeitigem Vertragsschluss (Ziffer 2) über die Teilnahme an einen anderem Kurs zu verstehen. Eine bereits gezahlte Kursgebühr wird auf die Gebühr des alternativ gebuchten Kurses angerechnet. Eine etwaige Differenz wird dem Teilnehmer umgehend erstattet bzw. ist von diesem innerhalb der Frist gem. Ziffer 4 zu zahlen.
7. Kursabsage wegen zu geringer Teilnehmerzahl
Der Veranstalter behält sich vor, auch bereits verbindlich bestätigte Kurse bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens drei Wochen vor Kursbeginn abzusagen. Im Falle der Absage wird eine bereits gezahlte Kursgebühr umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters ausgeschlossen.
8. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund seitens des Veranstalters liegt insbesondere bei kurzfristiger Erkrankung des Dozenten vor. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
9. Hausordnung
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Kursort geltende Hausordnung zu beachten und den Anweisungen des Veranstalters sowie dessen Angestellten und Erfüllungsgehilfen zu folgen. Bei schwerwiegendem schuldhaften Verstoß des Teilnehmers gegen diese Bestimmungen behält sich der Veranstalter im Falle der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertrages das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. 10. Haftungsbeschränkung Die Haftung des Veranstalters, seiner Angestellten und Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht); in diesem Fall ist der Anspruch jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Veranstalters, seiner Angestellten und Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht); in diesem Fall ist der Anspruch jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.