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Inkasso

Was bedeutet Inkasso?

Inkasso bezeichnet im Allgemeinen den Einzug von Forderungen im eigenen oder fremden Namen. Unternehmen können ihr gesamtes Debitorenmanagement oder auch nur überfällige Forderungen an Factorer und Inkassounternehmen übergeben.
Außerhalb des Bankensektors ist mit Inkasso typischerweise die Einziehung fremder Forderungen als eigenständige Geschäftstätigkeit gemeint. Dabei handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Dienstleistung gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Spezialisierte Inkassounternehmen ziehen im Auftrag ihrer Klienten offene Forderungen ein.

Wann sollte ein Inkassounternehmen beauftragt werden?

Die Beauftragung eines Inkassounternehmens kann die Chance auf einen Zahlungseingang erhöhen. Inkassounternehmen können zum Beispiel eingesetzt werden, wenn das betriebsintern durchgeführte kaufmännische Mahnverfahren ohne Erfolg geblieben ist. Im Anschluss daran wird das Inkassounternehmen zunächst ein vorgerichtiges Mahnverfahren einleiten und den Gläubiger postalisch und/oder telefonisch dazu auffordern, die Forderung zu begleichen bzw. sich auf eine Ratenzahlung einzulassen. Bleibt auch das vorgerichtliche Inkasso erfolglos, kann das Inkassounternehmen das gerichtliche Inkasso anstreben, die Zwangsvollstreckung betreiben und gegebenenfalls den Titel bis zu 30 Jahre lang überwachen.

Welche Gebühren fallen beim Inkasso an?

Inkassounternehmen verlangen für ihre Leistungen Gebühren, die sich an der Gebührentabelle für Rechtsanwälte orientieren. Die Gebühren müssen prinzipiell vom Schuldner getragen werden. In der Praxis müssen Gläubiger jedoch häufig auf einen Teil ihrer Forderung verzichten, wenn ein Inkassobüro eingeschaltet wird. Dies ist etwa der Fall, wenn der Schuldner ausschließlich die Hauptforderung an den Gläubiger begleicht und danach als Kunde weiter gehalten werden soll.

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