Überbrückungshilfe 3 Plus: Corona-Hilfe bis September 2021 verlängert
Die Bundesregierung hat durch die Überbrückungshilfe 3 Plus die Corona-Unterstützung für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler*innen verlängert. Diese läuft nun bis zum 30. September 2021. Das Programm ist dabei in zentralen Punkten identisch mit der bisherigen Corona-Hilfe gleichen Namens – also Überbrückungshilfe 3. Allerdings enthält es einige Neuerungen. Deshalb heißt es nicht nur Überbrückungshilfe 3, sondern enthält den Zusatz „Plus“. Dieser bezieht sich auf die sogenannte „Restart-Prämie“ und die „Neustarthilfe Plus“, die zusätzlich zur bisherigen Überbrückungshilfe beantragt werden können. Außerdem wurde der Beihilferahmen durch die Regelung des Schadensausgleichs weiter ausgebaut.
Überbrückungshilfe 3 Plus: die wesentlichen Punkte der verlängerten Corona-Hilfe
Zuschussberechtigt zur Überbrückungshilfe 3 und 3 Plus sind neben Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberufler*innen zudem gemeinnützige und kirchliche Organisationen aus allen Branchen. Die Überbrückungshilfe dient primär dazu, die Empfänger bei der Begleichung ihrer Fixkosten zu unterstützen. Sie soll also helfen, die bisherige Tätigkeit aufrechtzuerhalten. Die staatliche Hilfe darf aber auch dazu verwendet werden, einen wirtschaftlichen Neustart anzustreben. Sie können z.B. Ihre Fixkosten erhöhen, wenn dies dazu dient, Ihre Auftragslage zu verbessern. Ihre Überbrückungshilfe wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Überbrückungshilfe 3 Plus Voraussetzungen
- Abhängig von der Höhe der Einbußen werden 40, 60 oder 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.
- Förderfähig sind alle Fixkosten, die sich direkt aus Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ergeben.
- Maximal 1,5 Millionen Euro pro Monat werden erstattet. Eine Ausnahme gilt für Verbandsunternehmen, die bis zu 3 Millionen Euro erhalten können.
- Wer seit November 2020 in mindestens drei Monaten einen Umsatzeinbruch von wenigstens 50 Prozent erdulden musste, kann zusätzlich zur Fixkostenerstattung einen Zuschuss zum Eigenkapital erhalten.
Schadensausgleich als Teil der Überbrückungshilfe 3 Plus
Vermutlich fragen Sie sich, was „indirekt betroffen“ heißt. Dies bedeutet, dass Sie beispielsweise Zulieferer für ein Unternehmen sind, das schließen musste, weshalb Sie Aufträge verloren haben. Als Faustregel gilt: Wenn Sie eine direkte Linie von einer staatlich angeordneten Schließung zu Ihren Umsätzen ziehen können, sind Sie förderungsberechtigt. Sie können also beispielsweise nicht argumentieren, dass durch die Schließungen die Wirtschaftslage allgemein schlechter geworden ist, weshalb Sie auch Einbußen hatten. Es muss eine eindeutige Verbindung bestehen.
Restart-Prämie und Neustarthilfe Plus als Teil der Überbrückungsuntersützung 3 Plus
- Die Überbrückungshilfe für Unternehmen wird zusätzlich zur bestehenden Personalkostenpauschale gewährt.
- Fördermonate sind Juli, August und September 2021.
- Die Fördermonate beziehen sich auf die Personalkosten der Monate Mai, Juni und Juli.
- Für den ersten Monat (Personalkosten Mai 2021) werden 60 Prozent Zuschuss auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten bewährt. Dies bedeutet, Sie erhalten 60 Prozent Ihrer Mehraufwendungen durch die Neueinstellungen, das Zurückholen aus der Kurzarbeit, etc.
- Für die beiden weiteren Monate beträgt der Zuschuss 40 und dann 20 Prozent.
Die Neustarthilfe Plus richtet sich an Soloselbstständige und Freiberufler*Innen, die wegen zu geringer Fixkosten keine Überbrückungshilfe beantragen können. Sie erhalten von Januar bis Juni 2021 monatlich bis zu 1250 Euro. Von Juli bis September 2021 können Sie jeden Monat bis zu 1500 Euro erhalten. Insgesamt können Sie durch diese Corona-Förderung also eine Beihilfe zum Neustart nach der Krise von bis zu 12.000 Euro erhalten.
Verwechseln Sie die Neustarthilfe Plus bitte nicht mit der bisherigen Neustarthilfe. Diese existiert parallel weiter. Sie richtet sich an den identischen Adressatenkreis und an kleine Kapitalgesellschaft. Die Förderhöhe beträgt dabei höchstens 50 Prozent des sechsmonatigen Referenzumsatzes aus dem Jahr 2019. Vereinfacht gesagt: Sie bekommen monatlich die Hälfte von dem, was Sie im Mittel zwischen Januar und Juni 2019 verdient haben. Zuschüsse für Kapitalgesellschaften sind auf 7500 Euro bzw. 30.000 mit mehreren Gesellschaftern gedeckelt. Diese Neustarthilfe kann nicht gleichzeitig mit der Überbrückungsunterstützung 3 Plus beantragt werden. Zudem muss sie anteilig zurückgezahlt werden, wenn Sie zwischen Januar und Juni 2021 nicht Umsatzeinbußen von mindestens 60 Prozent hatten. Sie sollten also das Hilfsprogramm wählen, welches für Sie am besten passt.
Diese Punkte sollten Sie ebenfalls zur Überbrückungshilfe 3 Plus wissen
Außerdem sollten Sie für den konkreten Überbrückungsantrag die folgenden Punkte beachten:
- Die monatliche Höchstförderung beträgt zehn Millionen Euro.
- Ein eventueller Schadensausgleich wird dabei nicht eingerechnet. Dieser kann also zusätzlich zur Überbrückungshilfe bezogen werden.
- Der Antrag für die Überbrückungshilfe 3 Plus muss bis zum 31. August 2021 eingereicht werden.
- Der Überbrückungsantrag kann über die Plattform www.Ueberbrueckungshilfe-Unternehmen.de gestellt werden.
- Die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Mittel übernehmen die zuständigen Bundesländer.
- Die Länder sind zudem ihrerseits angehalten, ihre Härtehilfen im Gleichklang mit der Überbrückungshilfe 3 Plus zu verlängern.
- Die Prüfung der Anträge wird durch unabhängige Dritte vorgenommen, um die staatliche Neutralität bei der Mittelvergabe zu gewährleisten.