Land- und Forstmaschinen leasen
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Der land- und forstwirtschaftliche Sektor ist sehr technologieintensiv. Um in dieser Branche erfolgreich tätig zu sein, ist der Einsatz modernster Technik unerlässlich.
Viele Betriebe müssen eine Lösung für die Frage finden, wie die Anschaffung – z.B. neuer Traktoren, Mähdrescher oder Harvester – finanziert werden soll. Gewerbliches Leasing von Landmaschinen und Forstmaschinen erfreut sich dabei zunehmender Beliebtheit. Denn Leasing bietet insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit sich modernster Maschinen zu bedienen und dabei die Liquidität bzw. Kreditlinien nicht stark zu beanspruchen.
Wenn Sie bereits Ihre passende Land- oder Forstmaschine gefunden haben, rufen Sie gerne unsere FinCompare Finanzexperten an. Diese werden dann einen passenden Leasingpartner für Sie finden und bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss begleiten.
Für wen eignet sich das Leasen von Land- und Forstmaschinen?
Insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe im land- und forstwirtschaftlichen Sektor ist die Modernisierung des Bestandes – beispielsweise von Erntemaschinen, Häckslern oder Bodenbearbeitungsmaschinen – eine finanzielle Herausforderung.
Nicht immer sind genügend liquide Mittel verfügbar. Manchmal wird Kapital auch für andere Investitionen, zum Beispiel den Bau einer Biogasanlage, benötigt. Leasing ist dann eine gute Alternative: Die Finanzierungsformen schont die Liquidität, da das jeweilige Objekt in Raten abbezahlt wird.
Die Erträge aus der Nutzung des jeweiligen Objekts können dann – getreu dem “Pay-as-You-Earn”- Prinzip – die Kosten der Ratenzahlungen ausgleichen. Die Maschine amortisiert sich über den Nutzungszeitraum “quasi von selbst”.
Ihre Vorteile beim Leasing von Land- und Forstmaschinen
Liquiditätsschonung durch “Pay-as-You-Earn”
Das Leasingobjekt amortisiert sich während der Nutzung – getreu dem “Pay-as-You-Earn”-Prinzip – von selbst. Denn die Leasingraten werden von Erträgen finanziert, welche die Maschine erwirtschaftet.
Steuerersparnis aufgrund Betriebsausgabe
Die monatlich anfallenden Leasingraten können in voller Höhe steuerlich angerechnet werden. Sie werden als Betriebsausgaben vom Unternehmensgewinn abgezogen, was die Steuerlast mindert.
Höhere Flexibilität und Planungssicherheit
Für Leasing ist keine Aufnahme von Fremdkapital notwendig. Somit bleibt ihre Eigenkapitalquote stabil, was sich positiv auf Bonität und Rating auswirkt und die zukünftigen Kapitalkosten gering hält.
Unser Berater-Team ist persönlich für Sie da
Kontaktieren Sie uns gern und stellen Sie Ihre Fragen persönlich oder per E-Mail.
Unsere Kundenbetreuung ist Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr sowie Samstag von 9 bis 13 Uhr für Sie erreichbar:
030 311 96 000 oder unternehmen@fincompare.de

Martin Junker
Leiter Leasing
„Als Finanzierungsberater im Bereich Kredit, Mietkauf und Leasing stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Um Ihnen das beste Finanzierungsangebot machen zu können, arbeiten wir mit mehr als 250 renommierten Finanzinstituten zusammen.“
Das sagen unsere Kunden

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Schnelle und kompetente Beratung
28.09.2020
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Gute Beratung und Erreichbarkeit
26.09.2020
Bilanzneutralität und Steuerersparnisse durch gewerbliches Leasen von Land- und Forstmaschinen
Finanzierungsleasing von Landmaschinen führender Anbieter – zum Beispiel: Fendt, Claas, Kubota oder John Deere – wird immer beliebter.
Die Bilanzierung beim Leasinggeber löst, im Gegensatz zum Mietkauf, eine „Verkürzung“ Ihrer Bilanz aus. Das erhöht Ihre Eigenkapitalquote. Diese ist eine wichtige Kennzahl bei der Bewertung von Unternehmen – welche unter anderem für die Kreditwürdigkeit bei Banken relevant sein kann. Einsparungen ergeben sich beim Leasing dadurch, dass die Leasingraten in vollem Umfang als betrieblicher Aufwand den Gewinn senken. Somit sind auch weniger Gewinnsteuern abzuführen.
Es gilt jedoch stets zu beachten, dass die Bilanzierung beim Leasinggeber nur dann erfolgen kann, wenn die sogenannte “40/90- Regel” eingehalten wird. Dafür muss die entsprechende Landmaschine oder Forstmaschine zwischen 40% und 90% der “betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer“ vom Leasingnehmer verwendet werden. Als Richtwerte dienen hier im Regelfall die AfA- Tabellen des Bundesfinanzministeriums.
Sale-and-Lease-Back für Landmaschinen und Forstmaschinen
Da land- und forstwirtschaftliche Betriebe oftmals liquide Mittel benötigen, gibt es die Möglichkeit, mithilfe des sogenannten „Sale-and-Lease-Back” bereits in Besitz befindliche Landmaschinen an eine Leasinggesellschaft zu verkaufen. Anschließend können diese “zurück”- geleast werden.
So schaffen Sie finanziellen Spielraum für Investitionen. Einige Landmaschinen, zum Beispiel Traktoren, können eine hohe Wertbeständigkeit aufweisen. Firmen können deshalb in Erwägung ziehen, solchen Mobilien gebraucht zu leasen. Das ist oft zu günstigeren Konditionen möglich. Am Ende einer Vertragslaufzeit wird zudem oftmals angeboten, das zuvor geleaste Objekt zu kaufen.
Wenn die entsprechende Mobilie allen betrieblichen Anforderungen gerecht wird, kann diese Option sehr sinnvoll sein. Ist dies nicht zutreffend, gibt es natürlich auch die Möglichkeit, eine neue Landmaschine oder Forstmaschine zu leasen. So können Sie den Maschinenbestand Ihres Unternehmens technologisch auf dem neuesten Stand halten.
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