
Bilanz und Finanzierbarkeit: wie sie zusammenhängen
Zu Ihrer unternehmerischen Pflicht gehört auch, eine jährliche Bilanz zu erstellen. Diese wirkt sich auf Ihre Finanzierbarkeit aus. Doch nicht jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet. Abhängig von der Rechtsform, Umsatz und der spezifischen Tätigkeit, muss eine Bilanz erstellt werden, oder auch nicht. Gesetzlich ist die Bilanzierungspflicht im Handelsgesetzbuch definiert (§ 266 HGB). Allerdings auch in Steuergesetzen sowie im Bundesmodernisierungsgesetz. Aus steuerlicher Sicht, gehört es zu den Aufgaben eines bilanzierten Unternehmens, zum Jahresabschluss eine Bilanz, Gewinnrechnung und Verlustrechnung zu erstellen. Doch worum geht es genau und wie wirkt sich die Bilanz 2018 auf Ihre Finanzierbarkeit aus?
Darum geht es bei der Bilanzierung für Unternehmen
Grundsätzlich bestehen die steuerlichen Nachweispflichten aus folgenden Elementen:
- Bilanz
- Gewinnrechnung
- Verlustrechnung
- zusätzliche Anlagen
Zu den Posten die Sie im Rahmen einer Bilanz angeben müssen, können beispielsweise gehören:
- Vermögenswerte
- Aufwendungen
- Erträge
- Schulden
- Abschreibungen
- Rechnungsabgrenzungsposten
Allerdings kann nur ein Steuerberater präzise Angaben zu diesen komplizierten Themen machen. Dennoch plant die europäische Union eine Vereinfachung der Bilanz für die Rechtsformen GmbH und GmbH & Co. KG. Müssen Sie überhaupt eine Bilanz durchführen?
Sobald Sie zu den folgenden Unternehmensformen gehören, sind Sie tatsächlich nicht verpflichtet, eine Bilanz vorzulegen:
- Kleinunternehmer bis maximal 50000 Euro Umsatz pro Jahr
- Ärzte
- Rechtsanwälte
- Unternehmensberater
- Notare
- Journalisten
- grundsätzlich Freiberufler
Bei diesem Berufsfeldern, genügt die jährliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Auch die Rechtsformen „OHG“ und „KG“, müssen eine Bilanz vorlegen, aber nicht im Bundesanzeiger veröffentlichen. Anders sieht es bei den Gesellschaften mit beschränkter Haftung aus. Hier besteht in jedem Fall eine Bilanzierungspflicht. Zudem müssen die Bilanzen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Dazu gehören übrigens auch die „kleinen GmbH´s“ wie Limited und die Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt).
So bauen Sie eine Bilanz 2018 auf
Als Stichtag zählt übrigens das Ende eines Geschäftsjahres. Dies muss bei der Bilanz nicht der 31.12. sein, sondern exakt 12 Monate nach dem Beginn der unternehmerischen Tätigkeit. Im Rahmen der Bilanz, handelt es sich um eine Abschlussrechnung. Diese basiert auf dem Inventar eines Unternehmens. Genau aus diesem Grund, müssen Sie auch jährlich eine Inventur durchführen! Bei der Inventur (für die Bilanz und Finanzierbarkeit), geht es um diese Aspekte:
- Zählen
- Wiegen
- Messen
… aller Bestände Ihres unternehmerischen Inventars. Hierbei handelt es sich sowohl um liquide Güter, als auch um Mittel wie Maschinen, Lagerbestände und dergleichen. Sobald sich auch nur ein einziger Posten Ihres Inventars ändert, verändert sich gleichzeitig mindestens ein anderer Posten. Deshalb sind Sie auch zur doppelten Buchführung verpflichtet (Buchung – Gegenbuchung).
Im Verhältnis Bilanz und Finanzierbarkeit, wird das präzise Verhältnis aus Ihrem Unternehmensvermögen und der Unternehmensverbindlichkeiten aufgeschlüsselt. Damit erkennen Sie Ihre genaue Finanzierbarkeit.
- Passive Bilanz: Vermögensquellen, Kapitalaufbau
- Aktive Bilanz: Vermögensaufbau und Vermögensformen
Im Grunde handelt es sich bei den Passiven Bilanz-Werten um die Angaben der Herkunft von Unternehmensmitteln und Ihre dadurch resultierende Finanzierbarkeit. Unter der Aktiven Bilanz, geht es beispielsweise um Umlaufvermögen bzw. Anlagevermögen. Wichtig ist die Tatsache, dass beide Elemente Ihrer Bilanz ausgeglichen gegenüber stehen.
Analysieren Sie Ihre Bilanz 2018
Aufgrund der Kennzahlen: Verbindlichkeiten und Vermögenskapital/Rücklagen, ergibt sich die Finanzierbarkeit Ihres Unternehmens. Zwar ist die Aufstellung einer Bilanz oftmals mit schweren Hürden und einer sehr hohen Bürokratie verbunden, aber der Aufwand ist gesetzlich vorgeschrieben und hat einen großen Vorteil:
- Nur Ihre Bilanz, zeigt die Finanzierbarkeit Ihres Unternehmens! Hier bekommen Sie einen sehr guten Überblick über Ihre Liquidität und Ihren unternehmerischen Erfolg!
Je nach Situation und Gegebenheiten, sollten Sie folgende Analysen durchführen:
- Umstrukturierungen unternehmerischer Geschäftsfelder
- Lesen der Bilanz
- Vergleich von zeitlichen Komponenten
- Kennzahlen prüfen
Ein typisches Beispiel für „Umstrukturierungen“ um die Bilanz zu beeinflussen, ist beispielsweise die Trennung von Unternehmensgebäuden. Hier sinken faktisch die Werte im Rahmen des „Anlagevermögens“.
So sparen Sie Steuern und erhöhen Ihre unternehmerische Finanzierbarkeit
Weil die Liquidität ein äußerst wichtiger Faktor für Ihre Bilanz und Finanzierbarkeit darstellt, erhalten Sie nun einige interessante Tipps und Tricks um Steuern zu sparen.
Forderungen durchsetzen und Mahnungen verfassen
Lassen Sie sich von der Buchhaltung alle offenen Posten vorlegen. Befinden sich Kunden im Zahlungsverzug? Dann schreiben Sie noch vor dem Ende des laufenden Geschäftsjahres Mahnungen! Offene Forderungen ab der ersten Mahnung (besser noch ab der 2. Mahnung), lassen sich im Rahmen der Bilanz absetzen. Damit wird ebenfalls Ihre Finanzierbarkeit erhöht.
Gewinne senken durch kleinere Investitionen
Wie beeinflussen Sie Ihre Bilanz und senken Steuern? Durch „Minimierung“ des unternehmerischen Gewinns. Weil nur dieser versteuert wird. Also nutzen Sie die Gesetzgebung. Seit dem 01.01.2018, sind „geringwertige Wirtschaftsgüter“ bis zu einem Bruttobetrag von 952 vollumfänglich absetzbar. Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter?
- Kleine Maschinen
- Ausstattungen für das Büro
- betriebliche Diensthandys
- Computertechnik
- etc.
Je weniger Steuern Sie zahlen, umso besser stellt sich natürlich Ihre Finanzierbarkeit dar.
Fordern Sie Zwischenrechnungen externer Dienstleister an
Um den Gewinn Ihrer Bilanz zu senken, sollten Sie erforderliche Reparaturen und dergleichen, noch vor dem Ende des Geschäftsjahres durchführen lassen. Selbst wenn die Arbeiten noch nicht abgeschlossen wurden, kann Ihnen jeder Handwerker eine Zwischenrechnung ausstellen. Zum Beispiel für Reparaturen im Rahmen von Maschinen und Werkzeugen. Oder IT-Dienstleistungen.
Zusätzlich, können Sie „unterlassene Reparaturen“ bilanzieren. Angenommen, der Handwerker kann erst nach dem Ende des Geschäftsjahres beginnen, dann sollten Sie trotzdem den finanziellen Aufwand abschätzen und in die Bilanz einfügen. Auch so, erhöhen Sie Ihre Finanzierbarkeit, indem Sie den laufenden Gewinn schmälern. Allerdings müssen die Dienstleistungen bis zum 31. März erledigt werden!
Investieren und Steuern sparen – Bilanz 2018
Überlegen Sie bereits Investitionen für das Geschäftsjahr 2019 oder die weiteren Jahre? Zum Beispiel in:
- Anlagen
- Maschinen
- Werkzeuge
- Fahrzeuge
- etc.
Dann nutzen Sie den „Investitionsabzugsbetrag“! Maximal 200000 Euro – oder 40 Prozent dieser geplanten Ausgaben -, sind steuerlich relevant. Aber Sie müssen die Investitionen auch innerhalb der nächsten 36 Monate tatsächlich durchführen. Haben Sie den Höchstbetrag in den letzten Jahre noch nicht genutzt? Dann haben Sie jetzt die Möglichkeit im Rahmen der Bilanz, diesen noch für 2018 auszuschöpfen. Eine Bedingung gibt es dann doch noch:
- Unternehmen mit Bilanzierungspflicht: maximal 235000 betriebliches Vermögen
- alle anderen Unternehmen (wie Freiberufler): Gewinn darf 100000 Euro nicht übersteigen
Früher wurde der Investitionsabzugsbetrag als „Ansparabschreibung“ definiert. „Rote Zahlen“ aufgrund dieser Investitionen, lassen sich übrigens mit den Gewinnen der kommenden Jahren verrechnen. Auch eine profitable Möglichkeit, die Bilanz zu Ihren Gunsten zu nutzen und damit Ihre grundsätzliche Finanzierbarkeit zu erhöhen.
Finanzierbarkeit durch den Wechsel der Rechtsform erhöhen
Ein Wechsel bei Personenfirmen (GbR, KG, Einzelunternehmer etc.) in die klassische GmbH, könnte sich unter Umständen lohnen. Sobald Sie den Gewinn aus Ihrer unternehmerischen Tätigkeit nicht für sich selbst verwenden, sondern in der Firma lassen, macht eine GmbH durchaus Sinn. Je nach Gewerbesteuerhebesatz, ähneln die steuerlichen Sätze (23-33 Prozent) zwar den Personenfirmen, aber in einer GmbH existieren weitere Vorteile.
Als Inhaber einer GmbH, dürfen Sie sich beispielsweise eine ordentliches Gehalt + Altersvorsorge gönnen. Natürlich sind diese Ausgaben dann steuerlich absetzbar. Befragen Sie trotzdem den Steuerberater Ihres Vertrauens, um nähere Informationen und Einzelheiten zu erhalten. Beim Thema Bilanz und Finanzierbarkeit, spielt auch die Rechtsform eine entscheidende Rolle.
Sonderabschreibungen bei der Bilanz beachten
Laut Paragraph 7g Abs. 5 des Einkommenssteuergesetzes, können Sie Ihren Gewinn weiter drücken. Sobald Sie als Mittelständler oder kleines Unternehmen kräftig im laufenden Geschäftsjahr investiert haben, besteht die Möglichkeit, Ihren Gewinn um maximal 20 Prozent der Summe der Investitionen zu „drücken“. Auch dieser Faktor beeinflusst die Bilanz und steuerliche Last. Genau bezeichnet unter „Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittelständiger Betriebe (KMU´s).
Bei einem Kauf von einem betrieblichen PKW (Firmenwagen), setzen Sie beispielsweise maximal 36,67 Prozent des Kaufpreises ab (20 Prozent Sonderabschreibung und 16,67 Prozent lineare Abschreibung). Zudem gilt dieser wesentliche steuerliche Vorteil für allerhand Betriebsmittel wie:
- Firmenfahrzeuge
- Maschinen
- Büromöbel
- Anlagen
- Regale
- alle beweglichen Objekte
Allerdings dürfen Sie als Unternehmer, nicht mehr als 235000 eigenes Kapital bilanziert haben. Grundsätzlich können Sie derartige Sonderabschreibungen auf höchstens 5 Jahre verteilen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, Ihren Gewinn zu schmälern und für eine positive steuerliche Bilanz zu sorgen. Nur mit solchen Tipps und Tricks, gestalten Sie Ihre Finanzierbarkeit als besonders wirtschaftlich.
Kommanditgesellschaft und GmbH & Co. KG mit Möglichkeiten
Sobald Ihr Kapitalkonto einschließlich noch nicht eingebrachter Einlage ähnlich hoch ist wie der Verlust, den Sie erwarten, könnten Sie unter Umständen diesen Verlustanteil mit den Gewinnen verrechnen und Steuern sparen. Überschüssige Verluste, würden so ansonsten steuerlich verloren gehen. Stocken Sie als Teilhaber einfach das Kapitalkonto auf und verhindern Sie derartige Verluste.
Schreiben Sie Betriebsvorrichtungen gesondert ab
Sobald Sie eine Baufirma damit beauftragen, beispielsweise einen Neubau zu beginnen oder umfangreiche Maßnahmen an Ihren Betriebsgebäuden durchzuführen, sollten Sie zwei Rechnungen verlangen. Die eine für den grundsätzlichen Bau und die andere Rechnung für Mittel wie:
- Arbeitsbühnen
- Klimatisierung
- Ladeneinbauten
- sämtliche „Betriebsvorrichtungen“
Genau diese „Betriebsvorrichtungen“, lassen sich zusätzlich abschreiben. Und zwar im Rahmen der Bilanz über maximal 15 Jahre. Achten Sie auf dieses Detail, weil sich Neubauten von Betriebsgebäuden zum Beispiel nur 33 Jahre steuerlich absetzen lassen. Demnach sind die Betriebsvorrichtungen ebenfalls ein wichtiger Faktor, wenn Sie Ihr Unternehmen bilanzieren und die Finanzierbarkeit auf den Prüfstand stellen. Senken Sie mit allen zur Verfügung stehenden Mittel den unternehmerischen Gewinn!
Diesel und der Wertverlust – auch für die Bilanz von Bedeutung
Aufgrund der letzten „Dieselskandale“ mit manipulierten Abgaswerten, sowie potentiellen Fahrverboten in gewissen Regionen und Ballungszentren (Feinstaub), verlieren Dieselfahrzeuge maßgeblich an Wert. Zwar ist die Diskussion um Fahrverbote und dergleichen noch nicht abgeschlossen, aber der Wertverlust ist nicht von der Hand zu weisen. Genau hier, besteht eine Möglichkeit, die Bilanz ebenfalls zu Ihren Gunsten zu beeinflussen.

Mittels „Teilwertabschlag“ auf den früheren Bilanzwert, lassen sich Diesel-Wertverluste (Firmenfahrzeuge) potentiell abschreiben. Dabei betrifft diese Regelungen des Finanzamtes nicht nur das klassische Firmenfahrzeug, sondern auch Lieferfahrzeuge und Werkstattfahrzeuge (Leihwagen für Kunden während der Reparatur etc.). Wenn Sie Ihre Dieselfahrzeuge verkaufen, erzielen Sie unter Umständen nur magere Gewinne. Diese lassen sich aber zunächst in der Bilanz steuerfrei „Parken“.
Vorsicht bei der Pensionszusage für GmbH Inhaber
Grundsätzlich dürfen Sie als Chef einer GmbH, sich ein eigenes Gehalt + Altersvorsorge auszahlen lassen und können diese Ausgaben sogar steuerlich geltend machen. Zumindest in der Theorie.
- Erst nach dem Ablauf von 10 Jahren nach der Pensionszusage, dürfen Mittel aus der Bilanz in die Rente integriert werden.
- Unter Umständen sogar erst nach 15 Jahren (Jungunternehmer).
Hier droht schnell eine Art verdeckte Gewinnausschüttung mit weitreichenden Folgen (nicht nur steuerlich). Warten Sie also sämtliche Fristen ab, bevor aus dem unternehmerischen Kapital einer GmbH Zahlungen der Pensionszusage in Anspruch nehmen. Eventuell lohnt sich der Gang zum Steuerberater für weitere Informationen.
Abwertungen Ihrer Bestände im Rahmen der Inventur für die Bilanz
Immer zum Jahreswechsel ist es soweit. Eine umfangreiche Inventur steht an. Für Ihre Bilanz unentbehrlich. Halbfabrikate, Rohstoffe und Waren, werden gezählt und geprüft. Doch inwiefern hat sich Ihre Kalkulation des Preises als optimal erwiesen? Unter Umständen, müssen Sie abwerten. Somit ergibt sich der sogenannte „Teilwert“, der sich aus dem Marktwert abzüglich der potentiellen Gewinnspanne beziffert. Allerdings muss das zuständige Finanzamt auch diese geringere Bewertung im Rahmen der Betriebsprüfung akzeptieren.
Sammeln Sie bei Ihrer Bilanz im Vorfeld sämtliche Unterlagen. Bringen Sie Argumente vor. Beispielsweise die aktuellen Preise Ihrer bestehenden Konkurrenz. Diese finden Sie in Reklame, im Internet oder in Preislisten. Kennzeichnen Sie alle Waren bzw. Artikel, die vielleicht nur noch in einem begrenzten Rahmen verkaufsfähig sind. Retournieren Sie auch Waren zurück an den Hersteller bzw. Lieferanten.
Sie als Unternehmer müssen alle Maßnahmen treffen, Ihre Bilanz positiv zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. Steuern sparen, Liquidität schaffen und die Finanzierbarkeit erhöhen, haben oberste Priorität!
Bilanz und Verluste bei Kapitalanlagen für Unternehmer
Vielleicht haben Sie unternehmerisches Kapital in eine Anlage investiert? Sobald dadurch Verluste entstanden sind, sollten Sie sich diese bescheinigen lassen bzw. genau dokumentieren. Mit diesen Verlustbescheinigungen, besteht eine Chance, die Verluste steuerlich geltend zu machen. Allerdings gilt hier die Frist zum 15. Dezember eines jeden Jahres. Prinzipiell kann dann der Fiskus Ihre Verluste im Rahmen von Kapitalanlagen, in der Einkommenssteuererklärung mit den Gewinnen saldieren. Aber auch hier gilt die Devise: besuchen Sie einen Steuerberater.
Ihre Banken bzw. die Anlagepartner, werden sicherlich nicht Ihre Verluste beim Finanzamt quittieren. Sie als Unternehmer, müssen diesbezüglich selbst aktiv werden und auch Verluste aus Anlageprodukten in die Bilanz einfließen lassen.
Fazit zur Bilanz 2018 und der Finanzierbarkeit von Unternehmen
Sie als Unternehmer sollten immer darauf bedacht sein, Ihre Liquidität zu bewahren. Bei der Bilanz fängt dieses Thema an und hört bei der potentiellen Finanzierbarkeit auf. Sparen Sie Steuern und nutzen Sie alle Mittel, die zur Verfügung stehen.
Achtung: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Kontaktieren Sie einen Steuerberater für umfassende Informationen!
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Fabian Alber
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